Sie sind bereits e-Learning-Kunde oder möchten es werden?
Dann geht es hier für Sie weiter:
Neben e-Learnings für Juristen, die überwiegend sogar nach § 15 Abs. 4 FAO im Selbststudium absolviert werden können, bietet die BeckAkademie Seminare auch e-Learnings für Unternehmen an. Mit diesen Corporate e-Learnings schulen Sie Ihr Personal schnell und effizient zu verschiedenen Themen, wie zum Beispiel Datenschutz oder Informationssicherheit.
Sie benötigen ein auf Ihr Unternehmen zugeschnittenes Corporate e-Learning?
Wenden Sie sich für ein individuelles Angebot gerne an elearning@beck.de!
E-Learning steht für „elektronisches Lernen“. Dabei ermöglicht e-Learning eine individuelle und flexible Lernumgebung. Denn: Diese Form der Fortbildung ist zeit- und ortsunabhängig und kann auf allen internetfähigen Geräten absolviert werden. So können Sie auch mobil auf die detailliert aufbereiteten Inhalte zugreifen und bekommen diese interaktiv vermittelt. Jedes e-Learning enthält unter anderem eine Präsentation sowie ein Skript, welches Sie sich ganz einfach für Ihre Unterlagen downloaden können. Dabei haben Sie stets die Möglichkeit, anhand von Beispielfragen Ihr Wissen zu überprüfen. Lernen Sie Baustein für Baustein alle wichtigen Aspekte ganz individuell in Ihrer für Sie richtigen Lerngeschwindigkeit. Am Ende jedes e-Learnings steht eine Lernerfolgskontrolle, die Sie mit einem Zertifikat abschließen können.
Nach §15 Abs. 4 FAO können bis zu fünf der jährlichen Fortbildungsstunden für Fachanwälte im Selbststudium absolviert werden. Voraussetzung ist, dass eine Erfolgskontrolle stattfindet. Unsere FAO e-Learnings bieten hier die ideale Möglichkeit: Am Ende jedes e-Learnings durchlaufen Sie eine Lernerfolgskontrolle, in der Sie Ihr neu erworbenes Fachwissen unter Beweis stellen können. Haben Sie diese bestanden, erhalten Sie von uns ein Zertifikat, das Sie bei der für Sie zuständigen Rechtsanwaltskammer einreichen können. E-Learnings, die prinzipiell als FAO-Fortbildungsstunden angerechnet werden können, haben wir entsprechend gekennzeichnet. Leider können wir nicht garantieren, dass das e-Learning auch tatsächlich anerkannt wird. Darüber entscheidet immer die jeweilige Kammer.
Mit unseren e-Learnings decken wir verschiedene Rechtsgebiete ab:
Dabei aktualisieren wir die Inhalte regelmäßig. Ihr gewünschtes Rechtsgebiet ist nicht dabei? Melden Sie sich gerne bei uns! Vielleicht ist ein passendes e-Learning schon in Planung.
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